Conditions of sale

Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand 2021

 

Zur Verwendung gegenüber:

a) einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer);

b) juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen

Sondervermögen.

 

I. Inhalt und Abschluss der Lieferverträge

1. Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2. Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns

unverbindlich, auch wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden

Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden auch durch

Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil.

3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem

Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

4. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer

schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen.

5. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im

Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem

Besteller überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich,

wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

6. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen

und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden

sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen

Lieferverträgen.

7. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche, uns

bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung

beeinträchtigen.

 

II. Preise

1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Diese Preise

verstehen sich ab Lager. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten; wir berechnen die zum

Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer,

Versand- und Verpackungskosten werden daneben gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die in der Preisliste aufgeführten Preise sind unverbindliche Richtpreise. Technische

Änderungen und Änderungen der Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten.

3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen

wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später

nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.

 

III. Lieferfrist

1. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Frist ist

eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt bzw. bei Abholaufträgen die

Versandbereitschaft angezeigt wird.

2. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, bis der Besteller uns für die Ausführung des

Auftrages beizubringende Angaben und Unterlagen übergeben und ihm obliegende Verpflichtungen

erfüllt hat.

3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger

Selbstbelieferung.

4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen,

Ausbleiben von Zulieferungen, höherer Gewalt, aufgrund der COVID19-Pandemie (oder eines

ähnlichen Ereignisses) eintretender Verzögerungen oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb

unseres Einflussbereiches liegen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen

einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen in unserem Betrieb oder bei unseren

Vorlieferanten, sowie bei von uns nicht zu vertretenden Umständen wie Mobilmachung, Krieg, und

Aufruhr, wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung des

Liefergegenstandes verzögern. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu

vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Für den Fall der

arbeitskampfbedingten Unmöglichkeit der Lieferung werden wir von unserer Verpflichtung befreit.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst

mitteilen.

 

IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart

wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten

als selbständige Lieferungen. Selbständige Teillieferungen darf der Besteller nicht zurückweisen.

2. Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können

wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt.

3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen

unser Werk oder Lager verlässt. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel. Der Besteller

darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

 

V. Zahlung

1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten.

2. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.

3. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber

entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige

Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

4. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, dann wird der Restkaufpreis sofort

fällig. Wird uns ein Wechsel- oder Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges

konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers bekannt, dann

können wir ohne Rücksicht auf eine eventuell vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller

offenen Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer

bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen.

5. Aufrechnung ist ausgeschlossen mit Gegenforderungen, die von uns bestritten werden und

nicht rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener und nicht

rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung

aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (zum Beispiel

Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen,

auch wenn wir uns nicht stets hierauf berufen.

2. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen außerdem bis zur vollständigen

Bezahlung aller Warenlieferungen und sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin

gelieferten Waren.

3. Der Besteller darf die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder

verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige

Gefährdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen und

uns Abschriften der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu überlassen. Kosten einer

Intervention gehen stets zu Lasten des Bestellers.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im Rahmen des ordnungsmäßigen

Geschäftsganges zu verarbeiten und weiterzuveräußern.

5. Für den Fall, dass der Besteller die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten

Forderungen veräußert, tritt er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits mit Abschluss des

Liefervertrages an uns zur Sicherung der durch die Liefergegenstände gesicherten Forderungen ab.

Wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller

und seinem Kunden eingestellt wird, erstreckt sich diese Sicherungsabtretung in gleicher Höhe auf

die Saldoforderung.

Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen einziehen, solange wir diese Ermächtigung

nicht widerrufen. Zum Widerruf sind wir berechtigt, wenn unsere gesicherten Forderungen gefährdet

werden, insbesondere wenn der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug gerät. Die Einziehungs[1]ermächtigung erlischt ohne weiteres zu dem Zeitpunkt, in dem der Besteller sich vertragswidrig

verhält, seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-/Restrukturierungs[1]verfahrens gestellt wird.

Nach dem Widerruf bzw. Erlöschen der Einziehungsermächtigung sind wir berechtigt und der

Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Schuldner der abgetretenen Forderung anzuzeigen. Der

Besteller hat sich jeder Einziehung zu enthalten und dennoch eingehende Beträge für uns getrennt zu

verwahren.

Der Besteller hat uns auf unser Verlangen jederzeit schriftlich mitzuteilen, an wen er die

Liefergegenstände weiterverkauft hat und uns alle Auskünfte und Unterlagen über die abgetretene

Forderung zu geben.

6. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Besteller erfolgt

stets im Namen und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des

Bestellers an den Liefergegenständen an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Liefergegenstände

mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet werden, erwerben wir das

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Liefergegenstände zu

den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.

Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen

ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so

entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen

gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die

Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen

diese Abtretung schon jetzt an.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur

Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe

verpflichtet.

8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um

mehr als 20%, dann sind wir auf Verlangen verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten

freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt uns überlassen.

 

VII. Rückgabe, Umtausch, Reklamationen

1. Reklamationen müssen als Franko-Rücksendung unter Angabe von Auftragsnummer und

Lieferdatum erfolgen. Ohne diese Voraussetzungen ist die Bearbeitung nicht möglich.

2. Einen neuwertigen und unbeschädigten Zustand des Werkzeugs sowie Franko-Rücksendung

setzen wir voraus.

3. Ist die Ware gemäß Ziffer VIII. mangelhaft, richtet sich die Abwicklung der Reklamation nach

Ziffer VIII. Nicht mangelhafte Ware kann nach unserem Ermessen umgetauscht oder zurückgegeben

werden, wenn die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen in der Original-ISCAR-Lieferverpackung

erfolgt (Kulanz).

4. Die uns bei einer kulanzweisen Rücknahme entstehenden Bearbeitungskosten müssen wir im

Einzelfall mit 20% des Warenwertes, mindestens jedoch mit EUR 30 berechnen.

 

VIII. Gewährleistung

1. Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei

von Mängeln sind.

2. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder

unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder

nachlässiger Behandlung oder durch sonstiges Verschulden des Bestellers oder gewöhnliche

Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge übermäßiger

Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen,

die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Unsere Gewährleistung entfällt für Liefergegenstände, die der Besteller ohne unsere

Zustimmung eigenmächtig verändert hat. Wegen unerheblicher Mängel der Ware stehen dem

Besteller keine Gewährleistungsrechte zu, mit Ausnahme bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder

bei der Übernahme von Garantien.

3. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß

auf seine Kosten zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei

Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle

Mängelansprüche ausgeschlossen. Es gilt ergänzend § 377 HGB.

4. Der Besteller hat uns die gerügten Liefergegenstände zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge

rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, dann werden wir zur Gewährleistung nach unserer Wahl

entweder die Liefergegenstände nachbessern oder andere fehlerfreie Waren liefern und die dem

Käufer entstandenen Versandkosten übernehmen. Falls diese Nacherfüllung fehlschlägt, kann der

Besteller nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eventuelle

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen des Mangels bleiben unbeschadet der Ziffer X. dieser

Allgemeinen Verkaufsbedingungen unberührt.

5. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen

Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,

soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen

anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung

entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

6. Alle Gewährleistungsansprüche des Käufers gemäß § 437 BGB verjähren innerhalb eines

Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

 

IX. Ausübung der Rechte des Bestellers

1. Hat uns der Besteller gemäß §§ 281, 323 BGB eine angemessene Frist zur Leistung oder

Nacherfüllung bestimmt und ist die Frist erfolglos abgelaufen, so hat er uns binnen einer Woche seit

Zugang einer entsprechenden Aufforderung schriftlich mitzuteilen, ob er Schadensersatz statt der

Leistung geltend macht beziehungsweise vom Vertrag zurücktritt.

2. Teilt er dies nicht rechtzeitig mit, scheiden Rechte aus §§ 282, 323 BGB aus.

 

X. Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für

Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für

entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

2. Der Haftungsausschluss gemäß Absatz 1 gilt nicht im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen

Handelns; für Ansprüche aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit, für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist die

Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens

beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die

der Besteller vertrauen darf.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche

Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

XI. Rücktritt und Entschädigung für nicht ausgeführte Bestellungen

1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des

Insolvenzverfahrens, die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse, Wechsel- oder

Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte für Verschlechterungen in den

Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

2. Wenn wir aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, vom Vertrag zurücktreten, oder

wenn die Bestellung aus derartigen Gründen nicht ausgeführt wird, dann hat der Besteller an uns für

unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des

Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schaden zu

verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Besteller nachweist, dass

Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

 

XII. Eigentums- und Urheberrechte aus Unterlagen

Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Modelle, Muster und andere Unterlagen bleiben

unser ausschließliches Eigentum. Sie werden nur zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen

zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen dürfen nur zu

dem vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen ohne

unsere ausdrückliche Zustimmung anderen ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht

werden. Sie sind uns auf unser Verlangen einschließlich aller eventuell gefertigten Kopien und

Abschriften sofort zurückzugeben, auf elektronischem Wege hergestellte oder erhaltene

gespeicherte Kopien sind zu löschen. Das Urheberrecht an den Unterlagen verbleibt bei uns.

 

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen

einschließlich aller eventueller Rückgewähransprüche wird Ettlingen vereinbart.

2. Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und

Scheckklagen wird nach unserer Wahl Ettlingen oder Karlsruhe vereinbart; wir sind auch berechtigt,

am Sitz des Bestellers zu klagen.

3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen

Verkaufsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam und verbindlich.

4. Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns

und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des

Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)

ist ausgeschlossen.

Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Webshop Stand 2021

 

1. Zur Verwendung gegenüber:

a) einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer);

b) juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen

Sondervermögen.

 

2. Inhalt und Vertragsabschluss

Für Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, die über den Webshop

(https://webshop.iscar.de) ausgelöst werden, gelten ausschließlich diese Allgemeinen

Verkaufsbedingungen.

Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich,

auch wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des

Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht

Vertragsbestandteil.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem

Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und sie über den Webshop

zustande kommen.

Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine

Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Betätigen des Buttons „Bestellen“ gibt der Besteller einen

verbindlichen Antrag zur Bestellung der auf der Bestellseite gelisteten und durch ihn ausgewählten

Waren ab. Die Bestellung gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als

angenommen. Soweit nach Abschluss des Bestellvorgangs dem Besteller eine automatisch erstellte

elektronische Nachricht übermittelt wird, erfolgt dies lediglich zur Dokumentation, dass die

Bestellung des Bestellers beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche, uns bekannte

Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung

beeinträchtigen.

 

3. Haftung

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht

fehlerfrei oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige

und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Shops.

 

4. Hinweise zur Datenverarbeitung/Datenschutz

Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen über den Webshop (personenbezogene)

Daten des Bestellers. Wir beachten dabei insbesondere die Vorschriften der

Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne

Einwilligung des Bestellers werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Bestellers nur erheben,

verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die

Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

Ohne die Einwilligung des Bestellers werden wir Daten des Bestellers nicht für Zwecke der Werbung,

Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

Personenbezogene Daten, die uns über unseren Webshop mitgeteilt worden sind, werden nur so

lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, und soweit sie nicht handels-, steuerrechtlichen oder

anderen rechtlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.

Dem Besteller steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, Auskunft über die ihn

betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten oder diese einzusehen. Anfragen

können schriftlich an [email protected] gerichtet werden.

 

5. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

Der Besteller hat die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des

Bestellvorgangs einzusehen, zu speichern und auszudrucken.

Im Übrigen gelten die auf diesem Dokument vorstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen Ziff. II

bis XIII der ISCAR Germany GmbH.

 

ISCAR Germany GmbH, 76275 Ettlingen

 

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Nachdrucke - auch auszugsweise - nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung

- Irrtum und Änderungen vorbehalten -